53/2019

Wettbewerb für Nachwuchs-Journalist*innen

Geschlechtergerechtigkeit im Sport ist das Thema des vom DOSB geförderten Preises des Verbands Deutscher Sportjournalisten (VDS)

Zunächst sollten Frauen bei Olympischen Spielen nur „dekorative Zwecke“ erfüllen – doch seit den Anfängen hat sich viel getan: In PyeongChang 2018 stellten Frauen rund 43, bei den Spielen in Rio 2016 sogar rund 45 Prozent des Teilnehmerfeldes. Ist nun die Geschlechtergerechtigkeit im Sport gegeben? Bei Sportler*innen in den Vereinen an der Basis, im Spitzensport und dort, wo Geld zu verdienen ist, Ämter zu besetzen oder Entscheidungen zu treffen sind?

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) engagiert sich für eine Organisationskultur, in der alle Geschlechter ihre Potenziale und Kompetenzen gleichberechtigt auf allen Ebenen des organisierten Sports entfalten und einbringen können. Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Akzeptanz von Intersexuellen und Transgendern im Sport.

Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, deshalb werden Beiträge zum Thema Gleichstellung beim vom DOSB geförderten Berufswettbewerb des Verbandes Deutscher Sportjournalisten (VDS) für Nachwuchsjournalist*innen gesucht. Das Motto im Jahr 2019: „Geschlechtergerechtigkeit im Sport“.

Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2.000 Euro, der Zweitplatzierte 1.500 Euro und der Drittplatzierte 1.000 Euro.

Eingereicht werden können Beiträge zum Thema „Geschlechtergerechtigkeit im Sport“ in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Alle Teilnehmer*innen müssen Jahrgang 1992 oder jünger sein.

Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:

  • Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2019 veröffentlicht worden sein.
  • Der Wettbewerb ist offen für alle Nachwuchsjournalist*innen bis zum Jahrgang 1992 oder jünger; auch für (Noch-)Nicht-VDS-Mitglieder.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung eingesandter Datenträger erfolgt nicht.
  • Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und es sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zugrunde zu legen.
  • Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht der Ausschreibung entsprechen.
  • Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt.
  • Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.
  • Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 17. Januar 2020.

Einsendungen sind per E-Mail, mittels WeTransfer o.ä. oder auf dem Postweg möglich und müssen enthalten:

  • ein pdf oder Druckexemplar des veröffentlichten Beitrages (wenn Zeitungsartikel oder Online-Veröffentlichung) bzw. einen Mitschnitt der Sendung/des Beitrags (wenn TV- oder Hörfunkbeitrag)
  • den Artikel in Word oder als pdf für die Jury (bei TV- oder Hörfunkbeitrag zusätzlich zum Video-/Audio-File bitte eine Abschrift), Verfasser und Medium dürfen hier nicht erkennbar sein
  • ein Begleitschreiben mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Autors, Name des Beitrags, Erscheinungsdatum und -ort
  • Als Datenträger für Beiträge, die per Post eingesandt werden, muss ein USB-Stick verwendet werden.

Die Einsendungen sind zu richten an:

Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
Stichwort: DOSB-/VDS-Preis „Geschlechtergerechtigkeit im Sport“
Hauptstraße 116
68259 Mannheim
E-Mail: office@sportjournalist.de