9/2019

DOSB-Ethik-Kommission hat sich konstituiert

Verfahrensordnung soll Transparenz und Fairness gewährleisten

Die im Dezember bei der Mitgliederversammlung in Düsseldorf gewählte Ethik-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat bei ihrer konstituierenden Sitzung am 28. Januar 2019 in Frankfurt/Main ihre Ausrichtung und Arbeitsweise festgelegt. Ein Thema beim ersten Austausch des dreiköpfigen Gremiums war die Verfahrensordnung, in der konkrete Regelungen über Rechte und Pflichten aller Verfahrensbeteiligten festgelegt werden, um Transparenz und Fairness bei allen Bewertungen zu gewährleisten.

„Wir müssen Mängel klar und schnörkellos ansprechen und vor allem abstellen“, sagte der Kommissions-Vorsitzende Thomas de Maizière. „Und zwar mit dem angemessenen Maß in der Beurteilung von Situationen.“ Schon beim morgendlichen Neujahrsempfang des DOSB hatte de Maizière zur Kraft einer ausgewogenen Differenzierung aufgerufen und kritisiert, dass vieles „zu schwarz, zu weiß, zu grell“ dargestellt werde.

Die Ethik-Kommission wurde auf den gemeinsamen Antrag von DOSB und Deutschem Tischtennis-Bund (DTTB) bei der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2017 beschlossen und ein Jahr später umgesetzt. Sie soll die Bemühungen des DOSB im wichtigen Thema Good Governance extern begleiten. Die Themen Transparenz, Hinweisgeberschutz, Opferschutz und Schutz von Betroffenen haben dabei einen hohen Stellenwert.

Die Ethik-Kommission berät Präsidium und Vorstand des DOSB in Fragen der guten Verbandsführung. In möglichen Compliance-Verfahren leitet das Gremium die Untersuchung bei Anhaltspunkten für oder Hinweisen auf Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung, das heißt konkret gegen den Ethik-Code oder die Good-Governance-Regularien durch Präsidiums- und Vorstandsmitglieder, die Persönlichen Mitglieder des DOSB, Mitglieder der Beiräte und Kommissionen oder durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen des DOSB. Bei internationalen Multi-Sport-Veranstaltungen, zu denen der DOSB Sportler/innen entsendet, fallen auch die Mitglieder der deutschen Delegation in die Zuständigkeit der Ethik-Kommission.

Die Ethik-Kommission trifft die verbindliche Entscheidung, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht und schlägt dem jeweils zuständigen Gremium die entsprechende Sanktionierung vor. Sie legt jährlich bei der Mitgliederversammlung ihren Bericht vor.

Weitere Informationen finden Sie hier.