47/2018

Nachwuchswettbewerb für Journalisten

Die gesellschaftliche Leistung des Sports ist Thema des vom DOSB geförderten VDS-Preises

Sport ist nicht nur das 1:0 oder ein Freizeitvergnügen, sondern er hat das Potenzial, positiv in die Gesellschaft hineinzuwirken. Um dieses Thema geht es beim vom DOSB geförderten Berufswettbewerb des Verbandes Deutscher Sportjournalisten (VDS) für Nachwuchsjournalisten. Das Motto im Jahr 2018: „Leistungen des Sports für die Gesellschaft“.

Ob es nun die wertvolle Arbeit in den Sportvereinen an der Basis, die Möglichkeiten des Sports in Sachen Gesundheit oder die Vorbildfunktion von Leistungssportlern in Sachen Fair Play oder Teamgeist ist – die Möglichkeiten des Sports, in viele Bereiche in die Gesellschaft hineinzuwirken, sind unbestritten. Sie reichen von der Integration von Menschen verschiedener Herkunft über das gemeinsame Sporttreiben von behinderten und nicht-behinderten Menschen bis zur Erhöhung der Lebensqualität – Sport gestaltet die Gesellschaft mit, nicht zuletzt durch die identitätsstiftenden und positiven Wirkungen des Wettkampf- und Leistungssports, dessen Grundlagen auch wieder an der Basis, nämlich in den Vereinen, gelegt werden.

Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4.500,00 Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2.000,00 Euro, der Zweitplatzierte 1.500,00 Euro und der Drittplatzierte 1.000,00 Euro.

Eingereicht werden können Beiträge zum genannten Thema in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Alle Teilnehmer müssen Jahrgang 1991 oder jünger sein.

Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:

  • Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2018 veröffentlicht worden sein.
  • Der Wettbewerb ist offen für alle Nachwuchsjournalisten bis zum Jahrgang 1991 oder jünger; auch für (Noch-)Nicht-VDS-Mitglieder.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung eingesandter Datenträger erfolgt nicht.
  • Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung, und es sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zugrunde zu legen.
  • Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht den Ausschreibungen entsprechen.
  • Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt.
  • Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.
  • Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 18. Januar 2019.

Einsendungen sind per E-Mail, mittels WeTransfer o.ä. oder auf dem Postweg möglich und müssen enthalten:

  • ein pdf oder Druckexemplar des veröffentlichten Beitrages (wenn Zeitungsartikel oder Online-Veröffentlichung) bzw. einen Mitschnitt der Sendung/des Beitrags (wenn TV- oder Hörfunkbeitrag)
  • den Artikel in Word oder als pdf für die Jury (bei TV- oder Hörfunkbeitrag zusätzlich zum Video-/Audio-File bitte eine Abschrift), Verfasser und Medium dürfen hier nicht erkennbar sein
  • ein Begleitschreiben mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Autors, Name des Beitrags, Erscheinungsdatum und -ort
  • Als Datenträger für Beiträge, die per Post eingesandt werden, muss ein USB-Stick verwendet werden.

Die Einsendungen sind zu richten an:

Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
Stichwort: DOSB-/VDS-Preis „Leistungen des Sports für die Gesellschaft“
Hauptstraße 116
68259 Mannheim
E-Mail: office@sportjournalist.de