53/2017

Schulterschluss von Politik und Sport für Planungssicherheit bei der Leistungssportreform

Der Reformprozess zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wird intensiv fortgesetzt, so das einheitliche Votum von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, dem Vorsitzenden der Sportministerkonferenz der Länder (SMK), Klaus Bouillon, weiterer Länderkollegen aus Bremen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, sowie dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Alfons Hörmann, nach einer gemeinsamen Besprechung am 15.08.2017.

Das vom Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem DOSB unter Einbeziehung der Länder, der Spitzensportverbände, der Athleten und der Wissenschaft entwickelte Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wurde Ende vergangenen Jahres vorgestellt und von den DOSB-Mitgliedsorganisationen beschlossen. Das Bundeskabinett ist mit dem Konzept im Februar 2017 befasst worden. Die Umsetzungsphase läuft. Das Gespräch diente der Schaffung von Planungssicherheit aller Verfahrensbeteiligten in der Übergangsphase. „Trainer und Athleten müssen für die nächste Zeit eine klare Perspektive und Klarheit darüber haben, wie es für sie weiter geht. Das ist aktuell für mich einer der zentralen Punkte, den wir bei der Umsetzung der Reform beachten müssen. Im Sinne der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben wir heute diese Klarheit hergestellt“, so Bundesinnenminister de Maizière. Schwerpunkte des Gesprächs waren im Wesentlichen die notwendigen, aber im Detail extrem komplexen Abstimmungen zur zukünftigen Stützpunktstruktur, sowie die personellen und organisatorischen Veränderungen der PotAS-Kommission.

Bundesstützpunkte sind anerkannte Einrichtungen, an denen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihr tägliches Training absolvieren und zentrale Lehrgangsmaßnahmen der Spitzenverbände durchgeführt werden. Aktuell sind 204 Bundesstützpunkte und Bundesstützpunkte Nachwuchs anerkannt. Im Zuge der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wurde u.a. vereinbart, die Anzahl der Bundesstützpunkte zu reduzieren, um die verbleibenden Standorte auf Weltklasseniveau ausstatten zu können. Die Unterscheidung in Bundesstützpunkt und Bundesstützpunkt Nachwuchs soll es künftig nicht mehr geben. Bundesstützpunkte werden im Wege des Antragsverfahrens durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt. In der Regel müssen die Bundesstützpunkte alle vier Jahre neu beantragt werden. Im Jahr 2017 wurde die Anerkennung der bestehenden Bundesstützpunkte der Spitzenverbände des olympischen Sommersports erstmalig aufgrund der Neustrukturierung um ein Jahr verlängert.

Im Rahmen des gestrigen Gesprächs verständigten sich die Teilnehmer darauf, die Anerkennung der Bundesstützpunkte des olympischen Sommersports um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

„Wir haben erkannt, dass es zeitlich zu ambitioniert war, die neue Bundesstützpunktstruktur zum 1. Januar 2018 umzusetzen“, so der Bundesinnenminister. „Daher haben wir uns gemeinsam auf ein weiteres Übergangsjahr geeinigt, um den Athletinnen und Athleten und ihren Trainerinnen und Trainern hinreichend Planungssicherheit für die persönliche Zukunft zu geben.“

„In intensiven Verbandsgesprächen haben DOSB und Spitzenverbände binnen weniger Monate eine neue sportfachliche Bewertung der potentiellen Bundesstützpunkte erarbeitet. Nun geht es uns um eine verantwortungsvolle Umsetzung, bei der Sorgfalt vor Schnelligkeit geht“, so DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Die endgültige Bundesstützpunktstruktur wird in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet. Auf der Grundlage einer vom DOSB erarbeiteten Grundsatzliste werden sich BMI und die Länder über die künftig anzuerkennenden Bundesstützpunkte verständigen. So soll für die Sommersportverbände noch in diesem Jahr feststehen, an welchen Standorten die Bundeskaderathletinnen und -athleten ab dem 1. Januar 2019 trainieren werden. Für die Wintersportverbände ist ein genauer Zeitplan noch in Arbeit.

Der SMK-Vorsitzende, Klaus Bouillon, erklärt hierzu: „Die Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung ist ein überaus komplexer Prozess. Die jetzt getroffene Absprache bringt Klarheit für alle Beteiligten in der Übergangsphase und ermöglicht zudem eine sorgfältige Vorbereitung der weiteren Schritte, ohne den Gesamtprozess zu gefährden.“

Darüber hinaus informierte der Bundesinnenminister die Gesprächsteilnehmer darüber, dass Prof. Dr. Urs Granacher, Universität Potsdam, bisher stellvertretender Vorsitzender der PotAS-Kommission, dem am 31. Juli 2017 aufgrund von gesundheitlichen Gründen aus dem Amt geschiedenen Vorsitzenden, Prof. Dr. Strauß, nachfolgen soll. Die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission soll nunmehr beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Bonn angesiedelt werden. Damit ist sichergestellt, dass die bisher von der PotAS-Kommission geleistete Arbeit ohne zeitlichen Verzug fortgeführt werden kann, so die einhellige Auffassung.