78/2023, 17.11.2023

DOSB beteiligt sich auch künftig am „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird sich stellvertretend für den gemeinnützigen organisierten Sport auch künftig am „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt beteiligen. Dies haben der DOSB und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer Folgevereinbarung beschlossen. 

Die neue Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Die Vereinbarung enthält eine wichtige Botschaft für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit im Sport. So wurde mehrfach von Betroffenen berichtet, dass die Gesamtbearbeitungsdauer der Anträge zu langwierig sei. Der DOSB, der selbst die bei ihm eingegangenen Anträge schnellstmöglich und in der vorgegebenen Frist bearbeitet, hat sich dafür eingesetzt, dass es in der Folgevereinbarung mit dem BMFSFJ nun heißt: „gemeinsam eine Regelbearbeitungszeit von drei Monaten für alle Fallgestaltungen“ anzustreben. 

Das EHS finanziert Leistungen, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht oder nicht gemäß den Bedürfnissen der Betroffenen geleistet werden. Betroffene können über das EHS-Sachleistungen zur Abmilderung von Folgebeeinträchtigungen sexualisierter Gewalt beantragen. Das können zum Beispiel Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen sein, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang finanziert werden. Es können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden. 

Im Zeitraum vom 2. Oktober 2021 (dem Inkrafttreten der aktuellen Folgevereinbarung) bis zum 1. Oktober 2023 hat der DOSB 23 Fälle zur Bearbeitung erhalten. Davon hat ein Großteil (20 Fälle) Sachleistungen in Höhe von insgesamt 65.399,99 Euro erhalten. Lediglich drei Fälle mussten abgelehnt werden, da es keinen Bezug zum organisierten Sport gab. 

Der DOSB hatte bereits 2015 und zuletzt 2022 aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung heraus eine Vereinbarung mit dem BMFSFJ im Namen des organisierten Sports zur Beteiligung am EHS geschlossen. 

Die Antragstellung zum Ergänzenden Hilfesystem erfolgt über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung 

++ FAQs zum Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene von sexualisierter Gewalt ++