ReStart

Projektübersicht
Projektübersicht

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wurde mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm bestand aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen angesprochen haben. Ziel war es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Weiterhin können Vereine Ihre Bewegungsangebote der BewegungsLandkarte eigenständig hinzufügen. Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine. Die BewegungsLandkarte finden Sie unter www.bewegungslandkarte.de

Auch die Toolbox mit Vorlagen steht für Vereine unter folgenden Link im Jahr 2024 zur Verfügung.
https://www.brandox.com/sportnurbesser 

FAQ Programm 2023

Das Projekt zielt langfristig darauf, die Vereine zu stärken und krisenresilienter zu machen. Ergebnisse des Sportentwicklungsberichts zeigen, dass sich qualifizierte Trainer*innen und Übungsleiter*innen sehr viel länger im Sportverein engagierten, wie nicht-qualifizierte. Qualifizierte Vereinsmanager*innen tragen dafür Sorge, dass sowohl die Trainer*innen und Übungsleiter*innen, als auch Mitglieder gute Rahmenbedingungen in den Vereinen vorfinden. Zudem tragen sie durch ihre Kompetenzen zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der Vereine bei, sorgen für gute und sichere Sportangebote für die Vereinsmitglieder und sind wiederum Vorbilder für potenziell Engagierte.

Zielgruppe in dieser Säule sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren. Sie sollen in die Lage versetzt werden, durch die beantragten Maßnahmen den Ausbildungsgrad der Engagierten zu erhöhen und so (1) die Qualität der Angebote und (2) die Anzahl der Engagierten und (3) die Dauer des Engagements der Trainer*innen und Übungsleiter*innen zu erhöhen. Die Maßnahmen des Moduls wirken darauf, die Qualität der Qualifizierungen von Trainer*innen-, Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen zu verbessern. Es sollen (potenziell) Engagierte über ein Qualifizierungsangebot für ein ehrenamtliches Engagement gewonnen und an das Engagement langfristig gebunden werden. Das können bspw. (junge) Sportler*innen sein, die sich für ein Engagement als Trainer*in oder Übungsleiter*in interessieren, Eltern, Lehrer*innen, Senior*innen im Umfeld des Sportvereins, die für ein Engagement in Frage kommen oder (ehemalige) Übungsleiter*innen/Trainer*innen mit abgelaufener Lizenz. 

Um mehr qualifizierte ehrenamtlich Engagierte zu gewinnen, sollen in Säule 1 Maßnahmen durchgeführt werden, die auf die Qualifizierung neuer Engagierter abzielen und für eine Ausbildung im Rahmen der DOSB-Lizenzausbildung motivieren. Darüber hinaus ist es unabdingbar, Menschen mit einer ungültig gewordenen DOSB-Lizenz ein Fortbildungsangebot zu unterbreiten. Dies betrifft Aus- und Fortbildungen für alle Sportarten und alle Angebotsformen, insbesondere auf der Einstiegs-Ebene (C-Lizenz oder Vorstufe).  

Antragsberechtigt sind nur DOSB Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren.  

  • Vergünstigte Aus- Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme für Trainer*innen/Übungsleiter*innen/Vereinsmanager*innen/Schiedsrichter*innen oder Lehr-Teams. Folgende Sachkosten können dafür beantragt werden: 
    • Miete Raum  
    • Referent*innen-Honorar oder Kursgebühren für Fortbildungen des Lehrpersonals
    • Lehr-/Lernmaterialen (digital, Druckmaterial o. Ä.)
    • Miete/Leasing Ausbildungsmobil
  • Mediendidaktische Beratung (Ausgaben für Agentur)  
  • Hardware zur Stärkung der digitalen Infrastruktur in Ausbildungszentren (Kauf oder Miete: - z.B. auch Lehrutensilien, die bei Vorauszahlung über den Bewilligungszeitraum hinaus erhalten bleiben)  
  • Software Lehr-Lernumgebung  
  • Ausgaben für Agentur (zur Beratung, Programmierung)  
  • Plattformen / erweiternde Tools (Programmierung oder Miete - z.B. auch Abos, die bei Vorauszahlung über Bewilligungszeitraum hinaus gültig bleiben)  

Die Antragsstellung ist beendet!

Wir bedanken uns sehr herzlich für alle gestellten Anträge.

Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbausteins soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:  

4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten. 

 Damit werden Vereine bei der (Rück-)Gewinnung und Bindung von Mitgliedern unterstützt sowie eine Motivationshilfe zur verstärkten Vernetzung von Vereinen mit Kommunen, Kitas, Betrieben, etc. geleistet. 

Ziel ist es, den Sportvereinen als soziale Tankstellen mittels verschiedener Maßnahmen/Module Darstellungsmöglichkeit zu bieten, so dass Menschen gemäß dem Motto „Sport ist im Verein am schönsten“ (wieder) ihren Weg in die Vereine finden:   

Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro für 4.000 Vereinen können, z. B.: bei der Umsetzung von Aktionstagen, zur Stärkung von Kooperationen, zur Umsetzung von Projekten mit dem Schwerpunkt auf vulnerable Gruppen, Frauen, Mädchen, Familien, Menschen mit kleinem Einkommen, zur Umsetzung von Projekten zur Förderung der Schwimmfähigkeit und zur Angebotsentwicklung im Verein genutzt werden. Dabei soll Spaß und Freude an der Bewegung und dem Sporttreiben mit- und gegeneinander Neu- als auch bestehenden Mitgliedern vermittelt werden. 

Konkret soll den Ehrenamtlichen in den Vereinen mit finanzieller Unterstützung ermöglicht werden, niedrigschwellig ihre Angebote in der Öffentlichkeit platzieren zu können. Insbesondere durch Ansprache und Gewinnung von denjenigen, die den Zugang zum Sportverein während der Pandemie verloren haben oder generell in Vereinen unterrepräsentiert sind. Dabei sollen besonders die Vielfalt der Vereine und die thematischen Anknüpfungspunkte dargestellt werden wie z. B.: Inklusion, Sport und Gesundheit, Deutsches Sportabzeichen, Bewegung gegen Krebs, Mädchencamps und vieles mehr. 

Die Antragsstellung ist beendet!

Wir bedanken uns sehr herzlich für alle gestellten Anträge.

Nachdem ein Antrag durch den DOSB bewilligt wurde, kann mit der Maßnahme gestartet werden. Das heißt, dass die nötigen Ausgaben getätigt werden können und die Umsetzung begonnen werden kann.

Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Wochen ausgefüllt und eingereicht werden. Dieser wird nach der Bewilligung durch den DOSB freigeschaltet. Der Verwendungsnachweis sieht dem Antragsformular ähnlich. Er besteht aus einem einfachen Sachbericht mit Fragen zu der Maßnahme sowie einer Ausgabenliste äquivalent zu den bewilligten Ausgaben.

Die Antragstellenden verpflichten sich mit Einreichen des Antrags dazu, alle mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden Belege für 10 Jahre aufzubewahren. Diese müssen beim Einreichen des Verwendungsnachweises zunächst nicht mit hochgeladen werden. „Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z. B. Projektnummer) enthalten.“ (ANBest-P 13.06.2019)

Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Der einzureichende Finanzierungsplan soll die Gesamtkosten des Vorhabens, gegliedert nach den förderfähigen Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog ausweisen. Bei Überschreitung der Fördersumme von 1000 €, muss die Differenz von der/dem Antragssteller*in als Eigenmittel aufgeführt werden.

Folgende Informationen müssen entsprechend für die einzelnen Nachweise im Verwendungsnachweis im Förderportal eingetragen werden:

  • Belegnummer (nummerisch, fortlaufend; z.B. 1, 2, 3, ...)
  • Bezeichnung (Was wurde bezahlt? z.B. Flyer)
  • Betrag in Euro
  • Rechnungsdatum
  • Datum der Zahlung (Wann wurde der Beleg bezahlt?)
  • Zahlungsempfänger (Von wem wurden die Flyer gedruckt? z.B. Druckerei Mustermann)
    •  GANZ WICHTIG: Zahlungsempfänger*innen der Honorarkosten und Aufwandsentschädigungen bitte namentlich aufführen.

Zusätzlich mit anzugeben bei den Honorarkosten:

  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Qualifikation der Honorarkraft
  • Zeiteinheit und Anzahl der Zeiteinheiten
  • Honorarsatz pro Zeiteinheit in Euro (max. 20 €/Std.; Aufwandsentschädigungen: max. 10 €/Std.)​​​​​​

Beispiel:

Am 15.07.2023 wurden Flyer bei der Druckerei Mustermann bestellt und 75 € bar bezahlt.

Belegnummer: 1
Bezeichnung: Flyer
Betrag in Euro: 75 €
Rechnungsdatum: 15.07.2023
Datum der Zahlung: 15.07.2023
Zahlungsempfänger: Druckerei Mustermann

Nicht vergessen: Alkoholische Getränke und Pfand sind nicht zuwendungsfähig.

Wenn der Verwendungsnachweis korrekt unterzeichnet eingereicht wurde, wird er durch den DOSB geprüft.

Die Prüfung der Verwendungsnachweise findet fortlaufend statt, bei Rückfragen meldet sich der DOSB bei Ihnen.

Im Fokus steht der Aufruf zu mehr Bewegung und mehr Aktivität in Deutschland. In diesem Zusammenhang soll eine digitale BewegungsLandkarte (BeLa) mit Angeboten der Sportvereine entwickelt werden.  

Die Webanwendung unterstützt alle Bewegungs- und Sportinteressierten dabei, Angebote im nahen Umkreis schnell, ansprechend und intuitiv zu finden. Passend zur jeweiligen körperlichen Verfassung, Altersgruppe und familiären Situation. Sportvereine werden voraussichtlich ab April die Möglichkeit bekommen, ihre Angebote über einfache Eingabemasken einzutragen. Außerdem können Angebote über individuelle Schnittstellenlösungen integriert werden. Gestärkt wird hierbei vor allem die Reichweite und der Bekanntheitsgrad der registrierten Vereine. Die BeLa wird niedrigschwellige (und qualitätsgesicherte) Bewegungsangebote der Sportvereine abbilden. Sie hat demnach Alleinstellungscharakter. Eine derartige, bundesweite Übersicht gibt es bislang in Deutschland nicht. 

Die BewegungsLandkarte soll die Bevölkerung Deutschlands ansprechen, die Angebote der rund 87.000 Sportvereine aufzeigen und Menschen in Bewegung bringen. Folgende Zielgruppen werden konkret angesprochen:  

  • Sportvereine – Sportvereinen dient sie zur Außendarstellung des Vereins und der jeweiligen Vereinsangebote. Sie unterstützt damit die Öffentlichkeitsarbeit.   

  • Endnutzende – Endnutzenden dient die BeLa als einfache und intuitive Suchseite für Angebote des organisierten Sports. Sie hilft, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren und den (Wieder-)einstieg in den Vereinssport zu erleichtern. 

  • Mitgliedsorganisationen des DOSB – für die Mitgliedsorganisationen dient die BeLa als Möglichkeit, die Angebote ihrer Vereine auf einer bundesweiten Webanwendung öffentlich sichtbar zu machen. Dies spart Ressourcen und bietet eine zentrale, deutschlandweite Lösung.  

  • Ärzt*innen/weitere Multiplikatoren – Ihnen dient die Anwendung als Suche für qualitätsgesicherte Bewegungsangebote, die Sie Interessierten/Patient*innen u. a. mithilfe des „Rezept für Bewegung“ empfehlen können.  

  • DOSB und Mitgliedsorganisationen – die BeLa kann bei der Netzwerkarbeit in Politik und Wissenschaft unterstützen. Sie zeigt den Nutzen von Vereinssport für die Gesellschaft und stärkt damit den organisierten Sport.  

Mit der BewegungsLandkarte sollen möglichst viele Freizeit- und Breitensportangebote des organisierten Sports per Webanwendung zu finden sein. Hierfür sollen die Angebote folgendermaßen in die BeLa integriert werden:   

  • Mittels Schnittstellen zu vorhandene Datensammlungen/ Datenbanken der Mitgliedsorganisationen. 

  • Mittels Formular sollen Sportvereine die Möglichkeit erhalten, ihre Bewegungsangebote eigenständig eintragen zu können.  

Zudem wird eine Verknüpfung zu den anderen Modulen (z. B. Säule 2 Modul 1: Sporttage sind Feiertage – Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und kooperationen und Säule 3, Modul 1: Eine Kiste voller Sport – Sportgeräte-Verleih in öffentlichen Räumen) geschaffen, indem diese Angebote ebenfalls abgebildet werden. Im Gegenzug wird die BeLa in den anderen Modulen kommuniziert. Sie dient so z. B. den Sportvereinsschecks-Nutzer*innen (Säule 2, Modul 3) dazu, das passende Sportvereinsangebot in der Nähe zu finden. 

Hier können Sie Ihren Account in der BeLa erstellen.

Die Eintragung des Vereins und der dazugehörigen Vereinsangebote in die BeLa funktioniert anschließend in 3 einfachen Schritten:

  1. Registrieren
  2. Verein suchen/neu anlegen
  3. Vereinsangebote eintragen

Hier finden Sie ein Schritt-für-Schritt Videoanleitung, wie Sie Ihren Verein in der BeLa registrieren.

Die Angebote in Ihrem Verein können aus verschiedenen Datenbanken stammen, da die BeLa Daten von unterschiedlichen Mitgliedsorganisationen wie

  • dem DLV (Deutscher Leichtathletik-Verband)
  • der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft)
  • dem DBS (Deutscher Behindertensportverband)
  • dem Deutschen Sportabzeichen

bezieht. Die Datenhoheit liegt bei den jeweiligen Datenbankbetreibern. Wenn Sie diese Angebote bearbeiten möchten, die Sie nicht selbst eingestellt haben, müssen Sie sich an den entsprechenden Datenbankbetreiber wenden, um die Änderungen vornehmen zu lassen.

Ja, die Nutzung der BeLa ist kostenfrei. Vereine können ihre Sportangebote und Veranstaltungen kostenlos auf der Plattform einstellen und präsentieren.

Der Sportvereinsscheck ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 40 € zum Mitgliedsbeitrag im Jahr 2023 bei Abschluss einer neuen Vereinsmitgliedschaft. Der Sportvereinsscheck kann ausschließlich in Sportvereinen eingelöst werden.

Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurück gewonnen wie auch Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden. Wir wollen Hemmschwellen für einen Vereinseintritt bewusst absenken, die Menschen über Freude an der Bewegung in der Sportgruppe binden und von den Mehrwerten der Vereinsgemeinschaft dauerhaft überzeugen. 

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab sofort keine Sportvereinsschecks mehr zum Download zur Verfügung stehen.

Die Antragsstellung ist beendet!
Wir bedanken uns sehr herzlich für alle gestellten Anträge.

Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt, nur Sportvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB einlösen. 

Sporttreiben ist trotz der Pandemie „in“ – insbesondere draußen, in städtischen Grünräumen, der freien Landschaft und im Wald. Bürger*innen nutzen Grün- und Freiräume als Erholungs- und Sporträume, die so zu Orten für gesundheitspräventive Sportangebote für alle Altersgruppen in den häufig stresserzeugenden Städten werden. Sport im Grünen bzw. im Freien macht Spaß, ist gesund, festigt soziale Kontakte, entspannt und trägt zur Lebensqualität bei. Frei zugängliches Sport- und Trainingsequipment kann die Barriere zum Sporttreiben senken und die körperliche Betätigung der Gesellschaft im Freien erleichtern und steigern. Ein Beispiel für einen innovativen Ansatz ist ein zentrales Ausleihsystem für Sport- und Trainingsequipment im öffentlichen Raum.  

Kommunen, insbesondere Sport- und Grünflächenämter, welche den Antrag zur Förderung eines öffentlichen Verleihangebots stellen müssen. Lokale Sportvereine sollen dabei als Kooperationspartner fungieren, um angeleitete Trainings an den öffentlichen Verleihangeboten durchzuführen.   

Die Nutzer*innengruppe des öffentlichen Verleihangebots ist die Gesamtbevölkerung - alle Altersklassen und sportlichen Leistungsniveaus, insbesondere Familien, Migranten Schüler*innen und Studierende. Durch die Kooperation von Sportvereinen, die angeleitete Trainings an diesen öffentlichen Verleihangeboten durchführen, werden auch ältere Menschen von dem Angebot profitieren können. Allerdings soll vordergründig ein Schwerpunkt auf Nicht-Mitglieder gelegt werden, um neue Vereinsmitglieder für den Verein zu gewinnen.  

In diesem Projekt sollen 150 öffentliche zugängliche Verleihangebote inklusive Trainingsequipment für verschiedenen Kommunen gefördert werden. Die Ziele des Projektes sind: 

  • Durch die kostenfreie Nutzung der Sportgeräte soll ein bewegter Lebensstil und die Motivation zum sozialen Zusammenkommen und gemeinsamen Sporttreiben in der Bevölkerung gefördert werden. 
  • Sportvereine sollen sich strategisch mit der Nutzung von Grün- und Freiräumen für qualifizierte Sportangebote zur langfristigen Mitgliederentwicklung und -bindung auseinandersetzen. 
  • Vereine sollen die Vorteile eines qualifizierten und angeleiteten Trainings im Vergleich zum Individualtraining darstellen.  

Die 150 öffentlichen Verleihangebote werden durch den DOSB angeschafft und an die im Antragsverfahren ausgewählten Kommunen verteilt. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung des Antrags durch die Kommune (zweite Antragsrunde von April 2023 bis Juni 2023). Für den Antrag ist ein Gesamtkonzept vorzustellen, welches sich in ein Nutzungskonzept und ein technisches Konzept unterscheidet. Beide Konzepte müssen plausibel dargestellt werden und festgelegte Kriterien erfüllen.  

Nutzungskonzept

  • Eine oder mehrere Kooperationen mit lokalen Sportvereinen 
  • Vorstellung des Sport- und Bewegungskonzeptes am öffentlichen Verleihsystem 
  • Konzept zur Weiternutzung des öffentlichen Verleihsystems nach Projektende 
  • Begründete Darlegung der Auswahl des Aufstellungsortes 
  • Durchführung eines Aktionstages zur Eröffnung des Angebots 

Technisches Konzept: 

  • Ausweisen einer Fläche von mind. 30m² in einem öffentlich zugänglichen Raum (z.B. Parkanlagen, Marktplätze, Bolzplätze, Calisthenics-Park).  
  • Die Fläche muss barrierefrei zugänglich und von der Gemeinde oder einem Verein bewirtschaftet und unterhalten werden.  
  • Die Fläche selbst muss zur Installation des öffentlichen Verleihangebots diverse Eigenschaften aufweisen. 

In diesem Projekt werden 150 öffentliche Verleihangebote inklusive Trainingsequipment gefördert. Für das Trainingsequipment wird ein entsprechendes Budget bereitgestellt, mit dem sich jede Kommune und ihre Kooperationsvereine Equipment auswählen können.  

Die Antragsstellung ist beendet!

Wir bedanken uns sehr herzlich für alle gestellten Anträge.